# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 1976 über die Änderung des Namens der in der Gemeinde Hatzendorf gelegenen Ortschaft "Oberhatzendorf" in "Hatzendorf" (politischer Bezirk Feldbach)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 1976 über die Änderung

des Namens der in der Gemeinde Hatzendorf gelegenen Ortschaft nOberhatzendorf" in "Hatzendorf" (politischer Bezirk Feldbach) Aufg,rund des § 2 Abs. 4 der' Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBI.

Nr. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Lande~reg,ierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Hatzendorf in der Sitzung vom 27. August 1976 beschlossenen Änderung

des Namens der Ortschaft „Oberhatzendorf" in „Hatzendorf" gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung· vom 1. Jänner 1977 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl