# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Martin am Grimming (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregie

·rung: vom 18. Oktober 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Sankt Martin am

Grimming (politischer Bezirk Liezen)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/ 1972 und der Gesetze LGBI.

Nr . . 9/ 1973 und 14/1976, wird verordn~t:

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde

Sankt Martin am Grimming wird mit Wirkung

vom 1. Jänner 1977 das· Recht zur Führung

eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung

verliehen:

„Im roten Schild ein schrägrechts gestelltes silbernes Schwert, begleitet oben von zwei aneinanderstoßenden goldenen Rauten„ unten von einem

goldenen, Kesselhaken."

.§ 2

Die der Gemeinde Sankt Martin am Grimming

ausgefertigte Wappenurkun:de enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl