# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Scheifling (politischer Bezirk Murau)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 29. Oktober 1976 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die . Gemeinde Scheifling (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund d-es § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBJ. Nr. 9/1973

u:nd 14/1!}76, wird verordnet:

§ 1

Der äm polfüschen Bezirk Muriau gelegenen Gemeinde

Sd:J.eiflä1DJg w.ird mit Wirkung vom 1. Jänner 1977 das Recht zur Führung ieIIlles Gemainld!ewappens

mit folgenider Besd:J.r-eib-ung verU.ehen:

. ,.In einem durch einen goldenen Krummstab von

Rot zu Grün gespaltenen Schi1d vorn zwei gekreuzte

silberne Hämmer, hinten zwei gekreuzte mit den Blättern nach oben gestellte silberne Schaufeln".

§ 2

Die der Gemeinde Sd:J.eifling ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemelindewappens.

§ 3

Diese Verord11.UJ1g tritt mit dem Tage ihrer Kundmad:

J.ung in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl