# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. November 1976 über Änderungen der Grenze zwischen der Marktgemeinde Ilz und der Gemeinde Großsteinbach (politischer Bezirk Fürstenfeld)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. November 1976 über Änderungen

der Grenze zwischen der Marktgemeinde

Ilz und der Gemeinde Großsteinbach (politischer Bezirk Fürstenfeld)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk

Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Ilz und

der Gemeinde Großsteinbach haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 zur Verlegung ihrer Gemeindegrenze im Bereich von Großhartmannsdorf in die Mitte des Flußbettes der neuregulierten Feistritz folgende Änderungen ihrer Gemeindegrenze beschlossen: