# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Dezember 1976, mit der ein regionaler Müllbeseitigungsplan für die Gemeinden der "Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden des Oberen Ennstales zur gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Müllbeseitigung" erstellt wird

Verord:qung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 13. · Dezember 1976, mit der ein

regionaler Müllbeseitigungsplan für die Gemeinden

der „ Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden

des Oberen Ennstales zur gemeinsamen

Besorgung der öffentlichen Müllbeseitigung"

erstellt wird

Gemäß § 15 Abs. 4 und 5 des Abfallbeseitigungsgesetzes, LGBl. Nr. 118/1974, wird verordnet:

§ 1

Der Müllbeseitigungsbereich umfaßt die im politischen

Bezirk Liezen gelegenen Gemeinden Aich,

Gössenberg, Gröbming, Großsölk, Haus, Kleinsölk, Michaelerberg, Mitterberg, Niederöblarn, Oblarn, Pichl-Preunegg, Pruggern, Ramsau am Dachstein, Rohrmoos-Untertal, Sankt Martin am Grimming,

Sankt Nikolai im Sölktal und Schladming, die sich

zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen

haben, deren Errichtung im LGBl. Nr. 70/

1976, kundgemacht wurde.

§ 2

Zur Beseitigung des in dem im § 1 festgelegten

Bereich anfallenden Mülls ist eine Müllhygienisierungsanlage

auf dem Standort Grundstück Nr. 751/1

KG. Aich ·zu errichten.

§ 3

Durch die Müllhygienisierungsanlage ist der anfallende

Hausmüll, Sperrmüll und Sondermüll zu

beseitigen.

§ 4

Die aus dem Betrfeb der Anlage selbst anfallenden

Abfallstoffe· sind zur Rekultivierung von Grundst?cken

zu verwenden.

§ 5

Diese Verordnung tritt hinsichtlich der §§ 1 und 2

mit dem auf die. Verlautbarung folgenden Tag, hinsichtlich

der §§ 3 und 4 mit dem Tage der Inbetrieb.

nahme der Müllhygienisierungsanlage in Kraft. Dieser Tag wird durch Kundmachung der Landesregierung gesondert verlautbart werden.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann: Der Landesrat:

Niederl Bammer