# Gesetz vom 9. November 1976, mit dem das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz geändert wird

Gesetz vom 9. November 1976, mit dem das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz geändert

wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Pflanzenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 124/1948, wie folgt

geändert:

Artikel I 1. Im § 16 Abs. 3 sind nach den Worten .zu erstatten

sind" das Wort "und" einzufügen und

nach den Worten „zu erfolgen hat" ein Punkt zu

setzen und folgende Sätze anzufügen: „Die Kosten

für die Uberwachung sind vom Eigentümer

(§ 4) zu ersetzen. Die Höhe dieser Kosten ist in

einem Gebührentarif bei Beträgen von 30 S bis

3000 S durch Verordnung der Landesregierung

zu regeln."