# Gesetz vom 9. November 1976, mit dem das Steiermärkische Bienenzuchtgesetz geändert wird

Gesetz vom 9. November 1976, mit dem das Steiermä.rkische Bienenzuchtgesetz geändert

,wird

Artikel I

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Steiermärkische Bienenzuchtgesetz, LGBI.

Nr. 61/1956, in der Fassung des Gesetzes LGBI.

Nr. 153/1969, wird wie folgt geändert:

Nach § 21 ist folgender § 21 a samt Uberschrift

einzufügen:

"§ 21 a

Bienenrassen

Zum Schutze der heimischen Bienenzucht ist ausschließlich

die Verbreitung der Camica-Rasse mit

allen Stämmen dieser Rasse zulässig."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt nach Ablauf des Tages seiner

Verlautbarung in Kraft. ·

Niederl

Landeshauptmann

Krainer

Landesrat