# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Februar 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Arzberg (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steie:rmärkischen Landesregierung vom 7. Februar 1977 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Arzberg {politischer

Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/.1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde

Arzberg wird mit Wirkung vom 1. März 1977 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In grünem Schild ein gestürzter silberner Anker

unterlegt vom silbernen: Bergwerkszeic:hen."

§2

Die der Gemeinde Arzberg ausgefertige Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

§3

Diese Verordmmg tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl