# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Februar 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pirka (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 7. Februar 1977 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Pirka {politischer

Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, inJ der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBI.

Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politisdlen Bezirk Graz-Umgebung· g-elegenen:

Gemeinde Pirka wird mit Wirkung vom 1. März 1977 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im grünen Schild ein silbernes Ochsenjöc:hl, darüber aus dem Schildrand wachsend ein schräglinks gestellter goldener Bischofsstab."

§ 2

Die der Gemeinde Pirka ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

§3

Diese Verordimmg tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl