# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. April 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weißenbach an der Enns (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 13. April 1977 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Weißenbach an der Enns

(politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/ 1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und Nr. 14/ 1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde

Weißenbach an der Enns wird mit Wirkung

vom 1. Juni 1977 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

.,In rotem Schild ein silberner schräglinker Wellenbalken, rechts oben b~gleitet von einer silbernen,

sich gegenläufig eindrehenden Papierrolle,

links unten von einem silbernen Gründel mit acht

silbernen Ortcln."

§ 2

Die der Gemeinde Weißenbach an der Enns ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl