# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. März 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Bärnbach (politischer Bezirk Voitsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. März 1977 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Bärnbach (politischer Bezirk Voitsberg)

Aufgrund des § 3 Abs. 1 und 4 der Gemei:ndeoridrnurrg 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassll.Ilig der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und Nr. 14/1976, wird verordnet:

94 Stück 7, Nr. 27, 28 und 29

§ 1

Der im politischen BezilTk Voitsberg gelegenen

Marktgemeinde Bärnbach wird mit Wirkung vom 1. Mai 1977 das Recht zur Führung der Bezeichnung

„ Stadtgerneililde" verliehen.

§2

Uber diese Verleihung• wird der Marktgemeinde

Bärnbach eiille Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnnmig triitt mit dem ihrer Verlautbaruillg

folge'Il!den Tage in K11aft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl