# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Mai 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Miesenbach bei Birkfeld (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 9. Mai 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Miesenbach bei Birkfeld

(politischer Bezirk Weiz)

Aufgruilld des § 4 Abs. 1 der Gemeirudeordm.mg

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der KundmachUillg

LGBl. Nr. 127/1972 ll'Illd der Gesetze LGBl-.

Nr .• 9/1973 und 14/1976, wird veror:dlneit!:

§ 1

Der im politischen: Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde

Mieserubach ,bei Birkfeld wimd mit Wirkung

vom 1. Juli 1977 das Recht zur Führung eines Gemaindew.

apperus mit folgender Beschreibung verliehen:

.Im erniedrigt durch eiille Wellenlinie von Grün

zu Silber g·eteilten Schild oben ein silberner zweigiebeliger

Hof, gedeckt mit ei•Il!em Walmdach, die Giebel mit je zwei edcigen Fenste'rn und verbunden

mit ei-Illem g;ezinnten Torbogi6Ill; unten drei (2: 1)

nach rechts gelrehirbe rolle Pflugscharen."

§2

Die der Gemeiillde Miesenbach bei Birkfeld ausgefertigte

WappelllU.TkuI11de enthält die Beschreibung

und eine AbbildUillg des Gemeindewappen1s.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl