# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Limberg bei Wies (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 6. Juni 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Limberg bei Wies (politischer

Bezirk Deutschlandsberg}

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnu~g

1967, LGBl. Nr. 115, in der ,Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

: 1

106 Stück 9, Nr. 33, 34 und 35

§ 1

.

Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen

Gemeinde Limberg bei Wies wird mit Wirkung'

vom 1. August 1977 das Recht zur Führung

.eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung

verliehen:

„Im grünen Schild mit silbernen Flanken über

einem silbernen Dreiberg eine silberne, spitzgiebelige

Kapelle, deren rundbogiges Tor geöffnet ist und

deren Dachreiter ein Spitzdach mit Knauf und aufgestecktem Kreuz trägt; aus den Spalten wachsen

je fünf auswärts gekehrte, silberne Lindenblätter."

§ 2

Die der Gemeinde Limberg bei Wies ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung und

eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl