# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 1977, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe neuerlich geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 1977, mit der die Verordnung

der Steie'rmärkischen Landesregierung über· die Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe neuerlich geändert

wird

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1954, LGBl. Nr. 42, über die Einführung einer Landes-Kurabgabe, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 126/1967, LGBl. Nr. 13/1972 und LGBl. Nr. 160/1975, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 4. Dezember 1967, LGBl. Nr. 133,

über die Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe, in der Fassung