# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ramsau am Dachstein (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 1977 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Ramsau am Dachstein

(politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde

Ramsau am Dachstein wird mit Wirkung

vom 1. November 1977 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im grünen Schild mit einem Schildfuß von drei silbernen Spitzen ein auffliegender silberner Adler, vorne begleitet von einer silbernen Lutherrose."

§ 2

Die der Gemeinde Ramsau am Dachstein ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl