# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 1977 über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Scheifling, Frojach-Katsch, Niederwölz, Sankt Lorenzen bei Scheifling und Teufenbach (politischer Bezirk Murau)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 1917 über die ~rrichtung

einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Scheifling, Frojach-Katsch, Niederwölz,

Sankt Lorenzen bei Scheifling und Teufenbach (politischer Bezirk Murau)

Gemäß § 37 _Abs. 6 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetzes LGBl. Nr. 9/ 1973 und 14/1976, wird kundgemacht:

Die Gemeinden Scheifling, Frojach-Katsch, Niederwölz, Sankt Lorenzen bei Scheifling und Teufenbach haben mit dem Sitz in der Gemeinde Scheifling eine Verwaltungsgemeinschaft unter dem Namen „Raumordnungsgemeinschaft Scheifling"

zum Zwecke der Erstellung von aufeinander abgestimmten

Flächen.widmungs- und Bebauungsplänen

und Koordinierung der Entwicklungsziele der genannten

Gemeinden erJ"ichtet.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl