# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. November 1977, mit der die Verordnung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Limberg bei Wies (politischer Bezirk Deutschlandsberg) geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Novembei: 1977, mit der die Ver--:

ordnung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Limberg bei Wies (politischer Bezirk Deutschlandsberg) geände'rt wird

Auf Grund d.es § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/ 1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

Die V,erordnung -der SteiJermärkischen Landesregierung

vom 6. Juni 1977, LGBL Nr. 33/1977, wird

wie folgt geändert:

Im § 1, letzte Zeile, ist das Wort • silberne"

durch das Wort „grüne" zu ersetzen .

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl