# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 1977, mit der die Verordnung über die in Durchführung des Wohnbauförderungsgesetzes 1968 erfolgte Festsetzung angemessener Gesamtbaukosten sowie der normalen Ausstattung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 19. Dezember 1977, mit der die Verordnung über die in Durchführung des Wohnbauförderungsgesetzes 1968 erfolgte Festsetzung

angemessener Gesamtbaukosten sowie

der normalen Ausstattung geändert wird

Auf Grund des§ 2 Abs. 2 des Wohnbauförderungsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 280/1967, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. - 299/1969, 232/1972, 443/ 1972, 287/ 1974, 449/ 1974, 366/1975 und 386/1976, wird nach Anhörung des Wohnbauförderungsb~ürates verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Dezember 1972, LGBl. Nr. 144, über

die in Durchführung des Wohnbauförderu[)..gsgesetzes 1968 erfolgte Festsetzung angemessener Gesamtbaukos1len sowie der normalen Ausstattung,

in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 157/1973

und 55/ 1975, wird wie folgt geändert:

Artikel I 1. § 1 Abs. 1 hat zu lauten:

.,(1) Als angemessene Gesamtbaukosten(§ 2 Abs. 1 Z. 11 des Gesetzes) je Quadratmeter Nutzfläche

w:erden festgesetzt: