# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. April 1978 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Lang und Tillmitsch (politischer Bezirk Leibnitz)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 24. April 1978 über die Änderung

der Grenze zwischen den Gemeinden Lang und Tillmitsch (politischer Bezirk Leibnitz)

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Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der FaJSsung der Kundmachung LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemadJit:

§ 1

D~e Gemeindevertretungen der im politischen

Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinden Lang und Tillmitsdl haben aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Anderung \ihrer Gemeindegrenze beschloss~n:

samtflädlenausmaß von 2 ha 72 a 23 m2 ausgeschieden und in die Gemeinde Tillmitsdl eingegH,

edert;

§ 2

D~e Steiermärkische Landesreg~erung hat zu der

im § 1 angeführten Anderung der Grenze aufgrund

des § 7 Abs,.2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung

vom 1. Jänner 1979 di,e Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl