# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. April 1978 zur Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1977,LGBI. Nr. 74, mit der ein regionaler Müllbeseitigungsplan für die Gemeinden des politischen Bezirkes Hartberg erstellt wird

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 3. April 1978 zur Verordnung der SteiermärkischenLandesregierung vom 12. Dezember 1977,LGBI. Nr. 74, mit der ein regionaler Müllbeseitigungsplan fü,r die Gemeinden des politischen Bezirkes Hartberg erstellt wird

Zu § 4 der Verordnung derSteiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1977, LGin. Nr. 74,

, wird kundgemadlt, daß die geordnete Mülldeponie moc dem Standort auf den Flädlen "Haubenhofergra

, ben", Grundstück Nr. 313, Teile der Grundstücke Nr. 274 und 272, alLe KG. Untertiefenbadl und ' "UnteI'tiefenbadl", Grundstücke Nr. 208 und 209,

' beide KG. Untertiefenbadl, am 2. Jänner 1978 in Betrneb geiIJ,ommen wurde.

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Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl