# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Frojach-Katsch (politischer Bezirk Murau)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 22. Mai 1918 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Frojach-Katsch (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeord~

nung 1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der-Kundmachung

LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Frojach-Katsch wIrd mit Wirkung vom 1. August 1978 das Recht zur Führung eines Gemeinde

~ wappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"Im roten Schild ein goldgesäumter schwarzer Balken, der im Mittelteil mit einem goldenen Norischen Gürtelbeschlag belegt ist."

§ 2

Die der Gemeinde Frojach-Katschausgefertigte Wappenurktinde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmannstellvertreter:

Wegart