# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Spielberg bei Knittelfeld (politischer Bezirk Knittelfeld)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregie- , .rung vom 22. Mai 1978 über die VerleihuIig des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Spielberg bei Knittelfeld (politischer Bezirk Knittelfeld)

Auf Grund des § 4, Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL

Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Spielberg bei KnitteIfeld wird mit Wirkung vom 1. August 1978 das Recht zur Führung

eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung

verliehen:

"Im goldenen Schild ein aus dem Schildfuß vorne

zum hinteren Schildrand amsteigenderblauer Dreiberg,

darüber von Gold und Blau in vier Reihen mit

,zehn (4:3:2:1) Plätzen geschacht."

§ 2

Die der Gemeinde Spielberg bei Knittelfeld ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung

, und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl