# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Johann-Köppling (politischer Bezirk Voitsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Sankt Johann-Köppling (politischer Bezirk Voitsberg)

Auf ' Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundma~ chung LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL

Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Sankt Johann-Köppling wird mit Wirkung vom 1. September 1978 das Recht zur Führung

eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"Von Rot und Silber gezinnt gespalten, vorne pfahlweise ein silbener ~reuzstab, um den sich ein Spruchband schlingt; hinten sieben aufwärts gerichtete schwarze Pflugscharen, pfahlweise zu vie- .

ren und dazu versetzt zu dreien gesteHt."

§ 2

Die der Gemeinde Sankt Johann-Köppling ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl