# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lieboch (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 3. Juli 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Lieboch (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl.. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBI.

Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1.

Der ini politisdten BeZirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Lieboch wird mit Wirkung vom

1. Oktober 1978 das Redtt zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung ver~

liehen:

"Ein goldener Sdtild mit rotem Sdtildhaupt, von

dem eine gestürzte, eingebogene, rote Spitze bis zum Sdtildfuß absteigt; oben ein goldener Krebs, der in der linken Sdtere waagredtt .ein goldenes lateinisdtes Kreuz hält, das mit dem Sdtaft die redtte

Sdtere des Krebses überschneidet; unten vorne ein

rotes Mühlrad, hinten ein sdträglinks gestürztes

rotes Spatenblatt."

§ 2

Die der Gemeinde Liebodt ausgefeitigte Wappenurkunde enthält die Besdtreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl