# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Bad Mitterndorf (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der SteierIilärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 1978 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung der Bezeichnung

"Marktgemeinde" an die Gemeinde Bad

Mitterndori (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordne.!::

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde

Bad "Mitterndorf wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1979 das Recht zur Führung der Bezeichnung

"Marktgemeinde" V1erliehen.

§ 2

Uber diese V:erleihung wird der Gemeinde Bad

Mitterndarf eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tnitt mit dem ihrer Verlautbarung

folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl