# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Februar 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Puch bei Weiz (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Februar 1979 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Puch bei Weiz (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL

Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Puch bei Weiz wird mit Wirkung vorn

1. Mai 1979 das Recht zur FÜhrung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

Im goldenen Schild ein erhöhter, in das Schildhaupt wachsender schwarzer Berg mit abgeplattetem

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28

Stück 3, Nr. 5 bis 7

Gipfel, kranzförmig belegt mit sechs sich berührenden goldenen Äpfeln, deren Kelche auswärts

gekehrt sind und deren Stiele rechts gekrümmt, sich berühren."

§ 2

Die der Gemeinde Puch bei Weiz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl