# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Dezember 1978 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Judenburg und der Gemeinde Fohnsdorf (politischer Bezirk Judenburg)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Dezember 1978 über die Änderung

der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Judenburg und der Gemeinde Fohnsdorf (politischer Bezirk Judenburg)

Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politis,chen Bezirk Judenburg gelegenen Stadtgemeinde Judenburg und der Gemeinde Fohnsdorf haben aufgrund des § 7 Ahs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende

Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

(Weg) und 473 mit einem Gesamtflächenausmaß von 4 ha 46 a 62 m2 ausgeschieden und in die Stadtgemeinde Judenburg eingegliedert.

§ 2

Die Sfeiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten .Änderung der Grenze aufgrund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wir

,I

kung vom 1. Jänner 1979 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl