# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Februar 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Lieboch (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 19. Februar 1919 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung der Bezeichnung

nMarktgemeinde" an die Gemeinde Lieboch

(politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze

LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen

Gemeinde Lieboch wird mit Wirkung vom

1. März 1979 das Recht zur Führung der Bezeichnung

"Marktgemeinde" verliehen. .

§ 2

Uber diese Verleihung wird der Gemeinde Lieboch

eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung

folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmannstellvertreter:

Wegart