# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. März 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schlag bei Thalberg (politischer Bezirk Hartberg)

Verordnung deJ Steiermärkischen Landesregierung'

vom 26. März 1979 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Schlag bei Thalberg

(poIlitischer Bezirk Hartberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gem.elindeOlrdnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmad1ung

LGBl. Nr. 127/1972 und der GEisetze LGBl. Nr. 971973 und 14/1976, wird verordneit:

§ 1

Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen

Gemeinde Schlag bei Thalberg wird mit Wirkung

vom 1. Juni 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

•

"Im erniedrigt durch -einen 'f.annenreisigschnitt

von Silber und Grün geteilten Schild oben schwaJrz

die Umrißlinien eines nach Links schreItenden Wolfies

/in der Art, wie er auf dem Bergfr1ed der Burg

Thalberg erscheint."

§ 2

Die der Gemeinde Schlag bei Thalberg aus.gefertigtte WappenurkundJe enthält die Beschreibung und

eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl