# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. April 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 9. April 1979 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Marktgemeinde Eggersdorf bei

Graz (politischer Bezirk Graz-Ulllgebung)

Auf Grund ,des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der GelSetze LGB1.

Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet: ' '

§ 1

Der im ,politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz wird

mLt Wükung vom 1. Juli 1~79 das RechJt zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschrelibung verliehen: '

"Ein silberner SchJild mit grünem Schildhaupt,

da,rin nebeneinander zwei silberne Laubkronen, im unteren Feld balkenfÖlnnJig zwei schwarze Eggenbänk, e, 'eine mit vier, die andere mit drei gestürzten Zähnen."

§ 2

Die der Marktgemeinde EggeI1sdorf bei Or.az ausgefertigtJe Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

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Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl