# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juni 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wielfresen (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregie;..

rung vOm 11. Juni 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Wielfresen (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

'1967, (GBL Nr. 115, in der Fassung de'r Kundmachung

LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:, § 1

,Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen

Gemeinde Wielfresen wird mit Wirkung

vom 1. Juli 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewapperis

mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Silber erhöht ein in drei Teile gebrochenes

rotes Richtrad mit elf (-3: 4 : 4) Speichen; aus den Bruchstellen wachsen auswärts grüne Birkenzweige,

oben mit je drei, unten mit fünf Blättern."

§ 2

Die der Gemeinde Wielfresen ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann :

Niederl