# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Juni 1979 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Preding und der Marktgemeinde Wettmannstätten (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Juni 1979 über die Änderung

der Grenze zwischen der MarktgemeindePreding

und der MarktgemeindeWeUmannstätten

(politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/ 1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemacht:

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§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde

Preding und der Marktgemeinde Wettmannstätten haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

Von der Katastralgemeinde Wohlsdorf der Markt

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der

.im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf Grund des§ .7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1980 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl