# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Übersbach (politischer Bezirk Fürstenfeld)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Ubersbach (politischer Bezirk Fürstenfeld)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBL NT. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL NT. 127/1972 und der Gesetze LGBL

NT. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Ubersbach wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"Im roten Schild schräg rechts durchgehend ein silberner Kreuzstab mit Spruchband, links oben von einem silbernen Malteserkreuz, rechts unten von einem silbernen Seeblatt begleitet."

§2

Die der Gemeinde Ubersbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl