# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juli 1979 über die Erklärung des Pöllauer Tales zum Landschaftsschutzgebiet

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 16. Juli 1979 über die Erklärung

desPöllauer Tales zum Landschaftsschutzgebiet

Auf Grund des; § 6 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, wird verordnet:

§ 1

Das Gebiet "Pöllauer Tal", gelegen in den Gemeinden

Pöllau, Saifen-Boden, Sonnhofen, Pöllauberg,

Schönegg bei Pöllau und Rabenwald, alle im

politischen B~zirk Hartberg, wird wegen seiner besonderen

landschaftlichen Schönheit und Eigenart,

seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.

§ 2

Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes ist

aus der Anlage ersichtlich. I.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl