# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. September 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weinitzen (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 24. September 1979 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Weinitzen

(politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Ni. , 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NT. 127/1972 und der Gesetze LGBl.

sion (§ 11) zu hören." Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

?

Stück 15, Nr. 61, 62, 63, 64 und 65

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Weinitzen wird mit Wirkung vom

1. September 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"Im sHbernen Schild eine dreifache widerhakenlose

rote Angel, aus deren rechts gekrümmten Haken

abgeledigt je ein gestieltes auswärts gekehrtes

rotes Weinblatt wächst."

§ 2

Die der Gemeinde Weinitzen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl