# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Oktober 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Murfeld (politischer Bezirk Radkersburg)

Verordnung 'der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Oktober 1979 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Murfeld (politischer Bezirk Radkersburg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der KundmadlUng LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Gemeinde Murfeld wird mit Wirkung vom

1. November 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"Von Blau und Rot schräggeviert, die Teilungslinien durchgehend mit goldenen Lanzen überdeckt;

bogenförmig sind die Seitenfelder mit je zwei goldenen Kleeblättern und das obere Feld mit einem

. goldenen Kleeblatt belegt."

§ 2

Die der Gemeinde Murfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl