# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Oktober 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Donnersbach (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Oktober 1919 über die, Verle'ihung

des Rechtes zur Führung eines Gem~indewappens an die Gemeinde Donnersbach (politischer Bezirk Liezen)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

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§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Donnersbach wird mit Wirkung vom 1. November 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen :

"Aus rotem Wolkenschildhaupt fallen über Blau

fünf sich berührende goldene Zungenblirtze".

§ 2

Die der Gemeinde Donnersbach ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl