# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Oktober 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Unterpremstätten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregiel..

rung vom 15. Oktober 1979 über die Verleihung'

des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Unterpremstätten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr.. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im pol~tischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Unterpremstätten wird mit. Wirkung

vom 1. Jänner 1980 das Recht zur Führung

der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

Uber diese Verleihung wird der Gemeinde Unterpremstätten eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mH dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl