# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Oktober 1979 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Bretstein und Pusterwald (politischer Bezirk Judenburg)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 8. Oktober 1979 über die Änderung

der Grenze zwischen den Gemeinden Bretstein

und Pusterwald (poIltischer Bezirk Judenburg)

Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11

Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NT. 115,

in der Fassung der Kundmachung LGBl. NT. 127/

1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973 und 14/1976,

wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Be~

zirk Judenburg gelegenen Gemeinden Bretstein und Pusterwald haben aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

Von der Katastralgemeinde Pusterwald der Gemeinde

Pusterwald werden die Grundstücke NI. 279/

2, 347 und 54 mit einem Gesamtflächenausmaß von

560 m2 ausgeschieden und in die Gemeinde Bretstein

eingegliedert.

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der

im § 1 angeführten Änderung der Grenze aufgrund

des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung

vom 1. Jänner 1980 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl