# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. November 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Gleinstätten (politischer Bezirk Leibnitz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. November 1979 über die Verh:'!ihung

des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Gleinstätten (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Gleinstätten wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1980 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.

§2

Uber diese Verleihung wird der Gemeinde Gleinstätten eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung ,tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kratf.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl