# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 1979 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Hainsdorf im Schwarzautal und der Gemeinde Sankt Nikolai ob Draßling (politischer Bezirk Leibnitz)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 1919 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Hainsdorf im Schwarzautal und der Gemeinde

Sankt Nikolai ob Draßling (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und i 1 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 127/ 1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinden Hainsdorf im Schwarzautal und Sankt Nikolai ob Draßling haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mitWirkung vom 1. Jänner 1980 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl