# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Dezember 1979 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Wildon

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Dezember 1979 über die Festlegung

eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Wiidon

Aufgrund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anla.ge dargestellten Teile der Marktge-./ meinde Wildon werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl