# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. November 1919 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Wettmannstätten (politischer Bezirk Deutschlandsberg) und der Gemeinde Sankt Nikolai im Sausal (politischer Bezirk Leibnitz) sowie zwischen den Marktgemeinden Preding und Wettmannstätten (beide politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 26. Nove~ber 1919 über die Änderung

der Grenze zwischen der Marktgemeinde

Wettmannstätten (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

und der Gemeinde Sankt Nikolai im Sausal (politischer Bezirk Leibnitz) sowie zwischen

den Marktgemeinden Preding und Wettmannstätten

(beide politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11

Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBL NI. 115,

in der Fassung der Kundmachung LGBL NI. 127/

1972 und der Gesetze LGBL ,Nr. 9/1973 und 14/1976

wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk

Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinden

Precting und Wettmannstätten sowie der im politischen

Bezirk Le'ibnitz gelegenen Gemeinde Sankt

Nikolai im Sausal haben aufgrund des § 7 Abs. 1

der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung

ihrer Gemeindegrenze beschlossen: