# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Trahütten (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 17. Dezember 1979 über die Verlei~

hung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde TrahüUen (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde TrahüUen wird mit Wirkung vom

1. Februar 1980 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"Im vorne grünen und hinten roten Schild drehen

sich vom unteren bis zum oberen Schildrand in Pfahlbreite ausladend zweimal umeinander zwei

silberne Zweige drei spitzovale schwarze Felder

umschließend; aus einem Zweig wachsen überein~

ander einwärts drei gegenständige silberne Rosen."

?

Stüdc 1, Nr. 4,5 und 6

4

I

f

I

I

,l,

I

§ 2

Die der Gemeinde Trahütten ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl