# Gesetz vom 7. Dezember 1979, mit dem die Gemeindewahlordnung 1960 geändert wird (Gemeindewahlordnungs-Novelle 1979)

Der Slteiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die Gemeindewahlordnung 1960, LGBl. Nr. 6, in

der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 31/1965, 169/

1965, 106/1967, 115/1967, 28/1969 und 1/1975, wird

wie folgt geändert:

„(1) Wahlwerber, die nicht gewählt wUTden oder

eine auf sie gefallene Wahl nicht angenommen haben, sowie solche,. die ihr Mandat angenommen,

in der Folge aber zurückgelegt haben, bleiben Ersatzmänner, solange sie nicht ausdrücklich ihre Strei

?

,..

10

SlIück 2, Nr.. 10, 1'1, 12, 13 und 14

"Im geteiLten und oben wiedergeteiHen Schild

eine silberne Lilie im grünen, ein schwarzer Querfaden im silbernen und ein silberner Sonnentau

mit eine'I" Blüte und sechs Blättern im roten Feld."

§ 2

Die der Gemeinde Alrdning ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landes:regierung:

Der Landeshauptmann:

Dr. Niederl