# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ardning (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 1980 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewap

pens an die Gemeinde Ardning (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. ·

Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im polirtischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Alrdning wird mit Wirkung vom 1. März 1980 das ~echt zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

I •

?

Stück 2, Nn 14, 15, 16 und 17

"In blauem Schild auf silbernem Dreiberg ein silberner Drache, durch Rachen und Leib schrägrechts von einer silbernen Kreuzlanze dmchstochen."

§ 2

Die der Gemeinde Georgsberg ausgefertigte Wappenwrkunde eruthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl