# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Februar 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühldorf bei Feldbach (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 4. Februar 1980 über die Verleihung

des Rechtes zur ' Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Mühldori bei Feldbach

(politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kund

machung LGBl. NJr. 127/1972 und der Gesetze LGIH.

.Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

De·r im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Mühldorf bei Feldbach wird mit Wirkung

vom 1. März 1980 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Bescltreibung verliehen:

"Gespaltten von Rot und Silber; vorne ein silbernes Mühleisen, hirnen eine schwarze, stark profilierte Irömische Fibel."

§ 2

Die der Gemeinde MühldoTf bei Feldbach ausgefertigte Wappenurkunde enthäht die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl