# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Februar 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Georgsberg (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 11. Februar 1980 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Georgsberg (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung delr KUiIldmachung

LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL

Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Deutschlandsoerg gelege'nEm Gemeinde Georgsberg wird mit Wirkung vom

1. Mai 1980 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Besch:reibung verliehen:

I I

chUiIlg aus der Liste der Ersatzmänner verlangt haben."

b) Die bisherigen Abs. 1 bis 3 erhalten die Bezeichnungen Abs. 2 bis 4.

Artikel 11

Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Niederl Sebastian

Landeshauptmann Erster

Landeshauptmannstellvertreter