# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Frauental an der Laßnitz (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Frauental an der Laßnitz

(politischer Bezirk Deutschlandsberg)

,Aufgrund des §4 Abs. 1 der GemeindeÜ'Tdnung

1967, LGB!. Nr. 115, in der Fass.ung der Kundmachung

LGB!. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ l

Der im politisdlen Bezirk Deutschlandsberg ge-, legenen Gemeinde Frauental an der Laßnitz wird

mit WiU'kung vom 1. Mai 1980 das Rech!: zur Füh;

rung eines Gemeindewappens mit folgender BeschreibUlllg

verliehen:

"Im blauen Schild wachsend in Gold der Dachreiter des Frauentaler Messingverweserhauses, besteckt mit goldenem Doppeladler, dieser bogenförmig

von je zwei sechsstrahligen goldenen S'ternen beseitet."

§ 2

Die der Gemeinde Frauental an der Laßnitzausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbilq.ung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl