# Gesetz vom 1. Dezember 1979, mit dem die Gemeindewahlordnung Graz 1957 geändert wird

Gesetz vom 1. Dezember 1919, mit dem die Gemeindewahlordnung Graz 1951 geändert

wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die Gemeindewahlordnung Graz 1957, LGBl. NI. 2/1958, in der Fassung der Gemeindewahlordnungsnovelle

Graz 1962, LGBl. NI. 20/1963, der Gesetze

LGBL NI. 17/1968, LGBl. NI. 150/1969 und LGBl. Nr. 70/1977, wird wie folgt geändert:

§ 69 Abs. 3, 1. Satz hat zu lauten:

"Wahlwerber, die nicht gewählt wurden oder

eine auf sie gefallene Wahl nicht angenommen

haben, sowie solche, die ihr Mandat angenommen,

in der Folge aber zurückgelegt haben, bleiben für

den Fall, daß ein Mandat ihrer LiSite erledigt wird, Ersatzmänner, solange sie nichlt ausdrücklich ihre Streichung aus der Liste der Ersatzmänner verlangt haben."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt miJt dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Niederl

Sebastian

Niederl

Klauser

Landeshauptmann Erster

Landeshauptmann Landesrat Landeshauptmannstellvertreter